Schulordnung

 

Schule Kloster Barthe

Vorwort

Unsere Schule soll ein Lern- und Lebensraum sein, in dem sich jeder wohl fühlen kann. Um ein erfolgreiches Lernen und ein freundliches Miteinander zu erreichen, müssen Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer daran mitwirken, Verantwortung übernehmen und Regeln einhalten.

1. Wir gehen respektvoll und vernünftig miteinander um,

deshalb

- verhalten wir uns anderen gegenüber fair und höflich und verletzen niemanden durch Worte oder Taten.

- üben wir keine körperliche Gewalt aus.

- bemühen wir uns um eine sachliche Lösung von Problemen und Streitigkeiten.

- respektieren wir das Eigentum anderer und nehmen dies nicht ohne Zustimmung in die Hand. Jeder Schüler ist außerdem selbst verantwortlich für seine Wertgegenstände. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung.

- machen wir niemanden zum Außenseiter und akzeptieren das Anderssein von Mitschülerinnen und Mitschülern.

2. Schüler und Lehrer haben das Recht auf ungestörten Unterricht,

deshalb

- erscheinen wir pünktlich zu jeder Unterrichtsstunde.

- haben wir alle Unterrichtsmaterialien und Hausaufgaben vollständig.

- reden wir nicht unaufgefordert und laufen nicht im Klassenraum herum.

3. In unserer Schule und in unseren Räumen wollen wir uns wohl fühlen,

deshalb

- beschmieren, beschreiben und beschädigen wir keine Tische, Stühle, Fenster und sonstiges Schuleigentum.

- halten wir die Räumlichkeiten sauber und werfen Müll immer in den Abfalleimer.

- stellen wir die Stühle am Ende des Schultags hoch.

- halten wir die Toiletten sauber und nutzen sie nicht als Aufenthaltsraum.

 

Standort Brinkum

 

4. In der Pause sollen sich alle Schüler erholen,

deshalb

- verlassen alle Schüler, bis auf den Klassendienst, in den großen Pausen den Klassenraum.

- sind die 5-Minuten-Pausen keine Spielpausen. Sie dienen der Vorbereitung auf den folgenden Unterricht.

- ist unser Schulgelände in 3 Pausenhöfe eingeteilt:

Þ Im Innenhof verhalten wir uns ruhig.

Þ Auf den beiden Außenhöfen dürfen wir rennen und spielen.

Þ Fußball spielen wir nur auf dem Sportplatz.

Þ Wir spielen nicht mit Bällen in den Klassenräumen, Fluren und im Innenhof.

5. Wir wollen Unfälle vermeiden,

deshalb

- schieben wir unser Fahrrad auf dem Schulgelände.

- warten wir an der Bushaltestelle hinter der weißen Linie auf unsere Busse.

- verlassen wir das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis eines Lehrers.

- rennen, schubsen und drängeln wir nicht im Treppenhaus, Innenhof und auf dem Weg zum Bus.

- werfen wir im Winter keine Schneebälle.

6. Wir schützen die Natur,

deshalb

- betreten wir den Rasen im Innenhof nicht.

- brechen wir keine Zweige und Blumen ab.

- betreten wir nicht den Wall an der Bushaltestelle.

7. Sonstiges

- Wenn der Unterricht zur zweiten Stunde beginnt, warten wir bis zum Klingeln im Innenhof.

- Es ist verboten, elektronisches Spielzeug, Mobiltelefone und Abspielgeräte jeglicher Art (z.B. MP3-Player) sichtbar mit sich zu tragen oder gar zu benutzen. Dies gilt auch in den Pausen.

- Eltern benutzen nicht den Busparkplatz und den Lehrerparkplatz zum Bringen und Abholen ihrer Kinder.

 

Standort Hesel

 

4.  In der Pause sollen sich die Schüler und Lehrer erholen,

deshalb

- folgen wir den Anweisungen der Schüler, die die Pausenaufsicht machen.

- spielen wir nicht mit Bällen im Schulgebäude.

- werden die Klassenräume in den großen Pausen von den Lehrkräften abgeschlossen.

- bleiben wir in den kleinen Pausen in den Klassen, wenn kein Raumwechsel erforderlich ist.

- verhalten wir uns auch beim Warten vor dem Sekretariat ruhig.

5. Schülerinnen und Schüler sollen sicher zur Schule gelangen,

deshalb

- nehmen wir den direkten Weg zur Schule, da ansonsten der Versicherungsschutz entfällt. Gleiches gilt für den Rückweg.

- stellen wir Fahrräder und Roller nur auf den dafür vorgesehenen Platz ab und sorgen dafür, dass sie verkehrssicher sind.

- sind wir besonders rücksichtsvoll an den Bushaltestellen, gehen verantwortlich insbesondere mit jüngeren Schülern um und befolgen die Anweisungen der aufsichtführenden Lehrkräfte und der Busfahrer.

- gehen wir ohne Umweg direkt in das Schulgebäude oder den Schulhof.

6. Wir wollen Unfälle vermeiden und die Umwelt schützen,

deshalb

- werfen wir im Winter keine Schneebälle oder sonstige Dinge.

- laufen wir nicht durch die Beete oder reißen Pflanzen heraus.

- schütten wir kein Mehl, Sahne oder Sonstiges über Schüler und auf den Schulhof.

- werfen wir den Müll immer in die Abfalleimer.

7. Was an unserer Schule nicht erlaubt ist:

- Das Rauchen, der Konsum alkoholischer Getränke und anderer Drogen.

- Das Mitbringen und der Gebrauch von Waffen, gefährlichen Gegenständen, Feuerzeugen und Feuerwerkskörpern jeglicher Art.

- Elektronisches Spielzeug, Mobiltelefone und Abspielgeräte jeglicher Art (z.B. MP3-Player) sichtbar mit sich zu tragen oder gar zu benutzen. Dies gilt auch in den Pausen.

- Das Verlassen des Schulgeländes ohne Erlaubnis einer Lehrkraft.

8. Sonstiges

- Haben die Schüler Unterricht in den Fachräumen des naturwissenschaftlichen Traktes, warten sie in der Pausenhalle und gehen nur gemeinsam mit den Lehrkräften zu den Räumen.

- In der Pause sollen sich die Schüler und Lehrer erholen, deshalb verlassen alle Schüler das Schulgebäude mit Ausnahme der Pausenhalle. Bei Regen dürfen die Flure im Hauptgebäude mitbenutzt werden. Der Westhof bleibt den Schülern der Abschlussklassen vorbehalten.

- Der Aufenthalt an der Garage und auf der Fläche zwischen B-Trakt und Förderschule, sowie neben der Turnhalle oder hinter der Schranke ist verboten.

- Das unnötige Betreten der Feuertreppen ist verboten.

- Beim Sportunterricht in der Turnhalle ist in den kleinen Pausen die Halle nicht zu verlassen. Getränke müssen mit in die Turnhalle genommen werden. Wertsachen sollen bei der Lehrkraft abgegeben werden. Die Schule übernimmt keine Haftung.

 

Nutzungsordnung für Mobiltelefone

Handys sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken und finden auch immer mehr Einzug in den Schulalltag. Sie erfüllen mittlerweile viel mehr Funktionen als nur Telefonieren und SMS schreiben. Insbesondere von älteren SchülerInnen werden sie auch als Terminplaner und Organizer für Hausaufgaben genutzt. Zum Teil werden sie durch die Lehrer direkt ins Unterrichtsgeschehen integriert. Vor einer solchen Entwicklung können und wollen wir uns als Schule nicht verschließen, so dass eine neue Benutzungsordnung für die Benutzung von Mobiltelefonen unumgänglich ist.

Selbstverständlich muss den SchülerInnen bewusst sein, dass man sich durch einige Handlungen strafbar machen kann, was auch entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen muss. Dazu zählen z.B. das Fotografieren und Filmen von Personen ohne ihr vorheriges Einverständnis, der Besitz von Gewalt verherrlichenden Videos oder das Senden und Empfangen urheberrechtlich geschützten Materials.

Die Regelung am Standort Hesel:

1. Das Handy darf während des Unterrichts mitgeführt werden, verbleibt jedoch lautlos in der Tasche. Jede Lehrkraft hat aber die Möglichkeit, die SchülerInnen aufzufordern, ihr Handy z.B. zu Recherchezwecken zu nutzen.

2. In den großen Pausen oder in Freistunden darf das Handy ausschließlich auf dem Schulhof geräuschlos genutzt werden. Es darf weder telefoniert noch zur Musikwiedergabe ohne Kopfhörer genutzt werden. Nach Unterrichtsschluss darf das Handy an der Bushaltestelle ebenfalls benutzt werden.

3. Während der Klassenarbeiten verbleiben Handys ausgeschaltet in der Schultasche oder werden zu Beginn am Pult abgegeben.

4. Foto- und Videoaufnahmen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Bei einem Verstoß z.B. bei Störungen des Unterrichtsgeschehens oder bei der Missachtung von Anordnungen durch die Lehrkräfte, kann das Handy von den Lehrerinnen und Lehrern bis zum Ende des Schultages einbehalten werden. Das Handy kann dann durch die SchülerInnen im Sekretariat abgeholt werden. Bei wiederholtem Fehlverhalten ist es erst durch die Eltern bei der Schulleitung abzuholen. Bei Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung, beispielsweise der Verbreitung strafrechtlich relevanter Inhalte, dem Gebrauch zum Zwecke des Mobbings oder ähnlichem, wird das Handy eingezogen und kann zur Klärung des Sachverhalts der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft übergeben werden.

Die Regelung am Standort Brinkum:

Angesichts des jüngeren Alters der SchülerInnen gibt es am Standort Brinkum eine andere Regelung:

1. Das Handy darf während des Unterrichts mitgeführt werden, verbleibt jedoch lautlos in der Tasche. Jede Lehrkraft hat aber die Möglichkeit, die SchülerInnen aufzufordern, ihr Handy z.B. zu Recherchezwecken zu nutzen.

2. Während der Klassenarbeiten verbleiben Handys ausgeschaltet in der Schultasche oder werden zu Beginn am Pult abgegeben.

3. Nach Unterrichtsschluss darf das Handy in der dafür vorgesehenen überdachten „Handyzone“ geräuschlos benutzt werden.

4. Foto- und Videoaufnahmen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Bei einem Verstoß z.B. bei Störungen des Unterrichtsgeschehens oder bei der Missachtung von Anordnungen durch die Lehrkräfte kann das Handy von den Lehrerinnen und Lehrern bis zum Ende des Schultages einbehalten werden. Das Handy kann dann durch die SchülerInnen im Sekretariat abgeholt werden. Bei wiederholtem Fehlverhalten ist es erst durch die Eltern bei der Schulleitung abzuholen. Bei Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung, beispielsweise der Verbreitung strafrechtlich relevanter Inhalte, dem Gebrauch zum Zwecke des Mobbings oder ähnlichem, wird das Handy eingezogen und kann zur Klärung des Sachverhalts der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft übergeben werden.

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