Verhalten im Krankheitsfall des Kindes

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

der Sommer geht dem Ende entgegen und bald geht die Erkältungszeit wieder los.
An dieser Stelle möchten wir Sie darüber informieren, wie Sie sich im Krankheitsfall Ihres Kindes verhalten sollen, da sicherlich im Zuge der Corona-Pandemie viele Unsicherheiten bestehen.

 

Im Rahmenhygieneplan des Landes heißt es:
„Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.“ In diesem Fall müssen Sie Ihr Kind dann zu Hause lassen.
Ebenfalls heißt es im Rahmenhygieneplan des Landes:

Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).

Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.

Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit
• Fieber ab 38,5°C oder
• akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder
• anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist,
sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.

Sollte Ihr Kind während des Vormittags Krankheitssymptome zeigen, müsste eine Abholung erfolgen. Wir würden Sie dann telefonisch informieren.

Den vollständigen Elternbrief können Sie sich mit einem Klick auf Verhalten im Krankheitsfall des Kindes herunter laden.